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Bezahlarten & Optionen

Die Gesamtkosten der Ausbildung belaufen sich auf einen Betrag von 2.850,00 € incl. MwSt.

 

Zwei Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Den Betrag von 2764,50€ (2.850,00 € abzgl. 3% Rabatt) komplett bis zu 30 Tage vor Kursbeginn auf das angegebene Konto entrichten.

Geht die Zahlung später als 30 Tage vor Kursbeginn ein, entfällt der Nachlass.

Der gültige Bildungsscheck wird in Abzug gebracht, nach verbindlicher Anmeldung.

oder

Den Gesamtbetrag von 2.850,00 € per monatlicher Zahlung in 14 Raten à 203,60,- € jeweils zum Ersten eines Monats auf das unten angegebene Konto überweisen. Die erste Rate ist zum 15. März des laufenden Jahres fällig.

Der gültige Bildungsscheck wird mit den letzten Raten verrechnet. Einreichen des gültigen Bildungsschecks nach verbindlicher Anmeldung

Konto

Konto-Nr.:DE 19 3345 0000 0026 0237 88

Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert
Verwendungszweck: Ganzheitlicher Therapeut für Pferde

Bildungsscheck/Bildungsprämie

1. Bildungsscheck NRW

Was verbirgt sich hinter der Bildungsförderung?

Für die Zukunft unseres Landes brauchen wir erfolgreiche Betriebe und kompetente Fachkräfte. Technologische Entwicklungen und hoher Konkurrenzdruck sind weitere Herausforderungen für Betriebe und Beschäftigte.

Damit unterstützt das Ministerium die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten.

 

Besonders wichtig sind dem Ministerium dabei auch die Förderung von Zuwanderern, die mit der Förderung durch den Bildungsscheck vorhandene Qualifizierungslücken schließen können. Damit verbessert sich die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen. Mit dem Sonderprogramm wendet sich das Ministerium gezielt auch an Un- und Angelernte, die mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen können. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Bisher haben schon mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe den Bildungsscheck genutzt. Machen auch Sie sich schlau – es zahlt sich aus!

Allgemeine Informationen erhalten Sie telefonisch unter Info-Telefon berufliche Weiterbildung Nordrheinwestfalen direkt +49(0)211. 837 19 29 Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

2. Prämiengutschein

Prämiengutscheine Im Rahmen Der Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource „Bildung“ stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

 

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine „Bildungsprämie“ ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden – auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN PRÄMIENGUTSCHEIN

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.

  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

 

Die Prämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.

 

Beratungen und Gutscheine

Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  • Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.

  • Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

  • Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
     

Die Liste der ausgewählten Beratungsstellen finden Sie ab dem 1.12.2008 unter dem Menüpunkt „Beratungstellen“. Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter finden alle weiteren Informationen in den Förderrichtlinien.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite kostenlosen Hotline
(0800 – 2623 000 ) oder über eine Email an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de

 

Informationen

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben, können Sie das Kontaktformular  nutzen! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

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